Tagespreise bei Belegung von 1-2 ÜB - bis 2 Personen: 60,00 €/ÜB (auch incl. 2 Kinder bis 12 J.)
bei Belegung ab 3 ÜB bis 2 Personen: 50,00 €/ÜB
(auch incl. 2 Kinder bis 12 J.)
bei Belegung von 1-2 ÜB - bis 4 Personen: 110,00 €/ÜB bei Belegung ab 3 ÜB - bis 4 Personen: 90,00 €/ÜB
(Preise sind inklusive 5% Kulturförderabgabe (Bettensteuer) der Stadt Köln)
Wochenpreise (7 Tage) bei Belegung bis 2 Personen: 330,00 €/Woche
(auch incl. 2 Kinder bis 12 Jahre)
bei Belegung bis 4 Personen: 560,00 €/Woche (Preise sind inklusive 5% Kulturförderabgabe (Bettensteuer) der Stadt Köln)
(In den Preisen sind Strom-, Heizungskosten und Endreinigung enthalten)
(Wir
sind nicht umsatzsteuerausweisberechtigt, daher sind alle Beträge ohne
Mehrwertsteuer ausgewiesen)
Kulturförderabgabe
der Stadt Köln
Was ist die Kulturförderabgabe?
Der
Rat der Stadt Köln hat im März diesen Jahres die Einführung einer
Kulturförderabgabe ab dem 1. Oktober 2010 beschlossen. Mit der
Kulturförderabgabe werden alle entgeltlichen Beherbungen in Hotels,
Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen,
Motels sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen
besteuert.
Der Abgabensatz beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages (einschließlich Mehrwertsteuer).
Die
Kulturförderabgabe wurde als Maßnahme zur Verringerung des städtischen
Haushaltsdefizites beschlossen. Die zu erwartenden Einnahmen fließen in
die Bereiche Kultur, Bildung und Tourismus.
Rechtliche Voraussetzungen Rechtsgrundlage
ist die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der
Stadt Köln, die vom Ministerium für Inneres und Kommunales sowie vom
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am 9. September 2010
genehmigt wurde.